• Stel­len­suchende melden sich am besten noch während der Kündi­gungs­frist, spätestens aber am ersten Tag ihrer ­Arbeit­slosigkeit, beim RAV Amriswil.
  • Leis­tun­gen der Arbeit­slosen­ver­sicherung kön­nen früh­estens ab dem Datum bezo­gen wer­den, an dem die per­sön­liche ­Anmel­dung beim RAV erfol­gte.
  • Arbeits­be­mühun­gen müssen von der stel­len­suchen­den Per­son bere­its während der laufend­en Kündi­gungs­frist erbracht wer­den.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Stel­len­suche oder zur Arbeit­slosigkeit sind unter www.awa.tg.ch oder www.arbeit.swiss zu find­en.

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