- Stellensuchende melden sich am besten noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit, beim RAV Amriswil.
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung können frühestens ab dem Datum bezogen werden, an dem die persönliche Anmeldung beim RAV erfolgte.
- Arbeitsbemühungen müssen von der stellensuchenden Person bereits während der laufenden Kündigungsfrist erbracht werden.
Weitere Informationen zur Stellensuche oder zur Arbeitslosigkeit sind unter www.awa.tg.ch oder www.arbeit.swiss zu finden.