Die vorzeit­ige Stim­ma­b­gabe ist von Mon­tag bis Fre­itag vor dem Abstim­mungsson­ntag auf der Gemein­dekan­zlei während den offiziellen Bürozeit­en möglich. Geben Sie die Stimm- und Wahlzettel in einem ver­schlosse­nen, neu­tralen Cou­vert gemein­sam mit dem Stim­mausweis per­sön­lich ab.

Ver­heiratete kön­nen neben dem eige­nen Stim­m­ma­te­r­i­al gle­ichzeit­ig das jenige des Ehe­gat­ten abgeben.
Die Stimm- und Wahlzettel sind für jeden Ehe­gat­ten in einem sep­a­rat­en Cou­vert abzugeben.

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