Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Kradolf-Schö­nen­berg, einen Umzug inner­halb Kradolf-Schö­nen­berg oder einen Wegzug von Kradolf-Schö­nen­berg innert der geset­zlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!
Bequem und in einem Schritt kön­nen Sie einen Umzug inner­halb der Schweiz mit eUmzug www.eumzug.swiss melden. Heimatscheine wer­den bei Bedarf automa­tisch zwis­chen den Gemein­den aus­ge­tauscht.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adress­wech­sel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schal­ter, wenn:

  • Sie eine per­sön­liche Begrüs­sung oder Beratung wün­schen und vielle­icht weit­ere Fra­gen haben
  • Sie aus dem Aus­land zu- oder dor­thin wegziehen
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorüberge­hende Kurza­ufen­thalte bis zu drei Monate aufweisen
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möcht­en
Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweiz­er Staat­sange­hörige:

  • Ausweis­doku­ment (Iden­tität­skarte / Pass)
  • Mietver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mi­eters kann ver­langt wer­den)
  • Krankenkassen­nach­weis
  • Die Anmel­dung im Ein­wohn­erreg­is­ter ist kosten­los

Aus­ländis­che Staat­sange­hörige:

  • Gültiger Reisep­a­ss, Per­son­alausweis oder Iden­tität­skarte
  • Mietver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mi­eters kann ver­langt wer­den)
  • Bei Zuzug aus dem Aus­land diverse Unter­la­gen gemäss Merk­blatt Migra­tionsamt www.migrationsamt.tg.ch
  • Krankenkassen­nach­weis
  • Für die Bear­beitung und Erteilung der Aufen­thalts­be­wil­li­gung fall­en Kosten an
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Neben­wohn­sitz per­sön­lich am Schal­ter, wenn Sie einen anderen Haupt­wohn­sitz haben und sich in ­Kradolf-Schö­nen­berg zu einem bes­timmten Zweck ohne Absicht des dauern­den Verbleibens während min­destens drei Monat­en im Jahr aufhal­ten.

Der Entscheid, ob Sie in Kradolf-Schö­nen­berg einen Neben- oder Haupt­wohn­sitz begrün­den, obliegt den Ein­wohn­er­di­en­sten und
basiert auf den für uns erkennbaren objek­tiv­en Umstän­den.

Benötigte Unter­la­gen

  • Heimatausweis (nach pos­i­tiv­er Beurteilung)
  • Mietver­trag (kann ver­langt wer­den)
  • Die Anmel­dung ist kosten­los

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