Mel­de­frist 14 Tage

Mel­den Sie uns einen Zuzug nach Kradolf-Schönenberg, einen Umzug inner­halb Kradolf-Schönenberg oder einen Weg­zug von Kradolf-Schönenberg innert der gesetz­li­chen Frist von 14 Tagen.

Mel­dung mit dem Online-Ser­vice eUm­zugCH

Umzie­hen leicht gemacht!
Bequem und in einem Schritt kön­nen Sie einen Umzug inner­halb der Schweiz mit eUm­zug www.eumzug.swiss mel­den. Hei­mat­scheine wer­den bei Bedarf auto­ma­tisch zwi­schen den Gemein­den aus­ge­tauscht.

Mel­dung am Schal­ter

Mel­den Sie Ihren Adress­wech­sel (Zuzug, Umzug oder Weg­zug) am Schal­ter, wenn:

  • Sie eine per­sön­li­che Begrüs­sung oder Bera­tung wün­schen und viel­leicht wei­tere Fra­gen haben
  • Sie aus dem Aus­land zu- oder dort­hin weg­zie­hen
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Weg­zug vor­über­ge­hende Kurz­auf­ent­halte bis zu drei Monate auf­wei­sen
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmel­den möch­ten
Benö­tigte Unter­la­gen bei einem Zuzug

Schwei­zer Staats­an­ge­hö­rige:

  • Aus­weis­do­ku­ment (Iden­ti­täts­karte / Pass)
  • Miet­ver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mie­ters kann ver­langt wer­den)
  • Kran­ken­kas­sen­nach­weis
  • Die Anmel­dung im Ein­woh­ner­re­gi­ster ist kosten­los

Aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­rige:

  • Gül­ti­ger Rei­se­pass, Per­so­nal­aus­weis oder Iden­ti­täts­karte
  • Miet­ver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mie­ters kann ver­langt wer­den)
  • Bei Zuzug aus dem Aus­land diverse Unter­la­gen gemäss Merk­blatt Migra­ti­ons­amt www.migrationsamt.tg.ch
  • Kran­ken­kas­sen­nach­weis
  • Für die Bear­bei­tung und Ertei­lung der Auf­ent­halts­be­wil­li­gung fal­len Kosten an
Neben­wohn­sitz (Wochen­auf­ent­halt)

Mel­den Sie uns einen Neben­wohn­sitz per­sön­lich am Schal­ter, wenn Sie einen ande­ren Haupt­wohn­sitz haben und sich in ­Kradolf-Schönenberg zu einem bestimm­ten Zweck ohne Absicht des dau­ern­den Ver­blei­bens während min­de­stens drei Mona­ten im Jahr auf­hal­ten.

Der Ent­scheid, ob Sie in Kradolf-Schönenberg einen Neben- oder Haupt­wohn­sitz begrün­den, obliegt den Ein­woh­ner­dien­sten und
basiert auf den für uns erkenn­ba­ren objek­ti­ven Umstän­den.

Benö­tigte Unter­la­gen

  • Hei­mat­aus­weis (nach posi­ti­ver Beur­tei­lung)
  • Miet­ver­trag (kann ver­langt wer­den)
  • Die Anmel­dung ist kosten­los

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