Zusät­zlich zur Beglaubi­gung durch eine öffentliche Behörde wie Gemeinderatskanzlei/Einwohnerdienste müssen für das Aus­land bes­timmte Doku­mente über­beglaubigt wer­den. Im Auf­trag der Staatskan­zlei ist dafür im Kan­ton Thur­gau die kan­tonale Ausweis­stelle zuständig. Die kan­tonale Ausweis­stelle beglaubigt die Echtheit der Unter­schrift des von ein­er öffentlichen Behörde aus­gestell­ten Doku­ments, nicht aber die Richtigkeit des Tex­tin­halts.

Pass­büro Wein­felden
www.passbuero.tg.ch

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