Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie Gemeinderatskanzlei/Einwohnerdienste müssen für das Ausland bestimmte Dokumente überbeglaubigt werden. Im Auftrag der Staatskanzlei ist dafür im Kanton Thurgau die kantonale Ausweisstelle zuständig. Die kantonale Ausweisstelle beglaubigt die Echtheit der Unterschrift des von einer öffentlichen Behörde ausgestellten Dokuments, nicht aber die Richtigkeit des Textinhalts.
Passbüro Weinfelden
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