Die Mieterschlichtungsstelle ist erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Mieterschlichtungsstelle ist kein Gericht. Sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.
Begehren Schlichtungsverhandlung
BegehrenSchlichtungsverhandlung (PDF, 13.0 KB)
Mietvertrag
Mietvertrag (PDF, 332 KB)
Merkblatt Hinterlegung Mietzins
MerkblattHinterlegungMietzins_(PDF, 23.0 KB)
Kündigungstermine
Ende jeden Monats ausser 31. Dezember
Amtliche Wohnungsabnahmen
Mieterschlichtungsbehörde AachThurLand
Christian Husistein, Schönenberg
christian.husistein@gmx.ch