Wenn Sie brieflich stim­men möcht­en, gehen Sie wie fol­gt vor:

  • unter­schreiben Sie den Stim­mausweis
  • ver­schliessen Sie die Stimm- und Wahlzettel in ein neu­trales Cou­vert
  • ver­pack­en Sie den Stim­mausweis und das neu­trale Cou­vert in das Zustell- bzw. Antwort­cou­vert, in dem Sie die Abstim­mung­sun­ter­la­gen erhal­ten haben.

Diese Sendung kön­nen Sie nun per Post zustellen oder während den offiziellen Bürozeit­en auf der Gemein­dekan­zlei auch durch Dritte abgeben lassen oder in den Briefkas­ten der Gemein­de­v­er­wal­tung wer­fen.

Jede Sendung darf nur das Stim­m­ma­te­r­i­al eines einzi­gen Stimm­berechtigten enthal­ten. Sendun­gen, die Stim­m­ma­te­r­i­al von mehr als einem Stimm­berechtigten aufweisen, sind ungültig.

Die briefliche Stim­ma­b­gabe ist früh­estens drei Wochen vor dem Abstim­mungsson­ntag möglich. Per Post zugestellte Sendun­gen müssen spätestens am Sam­stag vor der Abstim­mung ein­tr­e­f­fen.

Anleitung Briefliche Abstim­mung  (PDF, 136 KB)

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