Wenn Sie brieflich stimmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- unterschreiben Sie den Stimmausweis
- verschliessen Sie die Stimm- und Wahlzettel in ein neutrales Couvert
- verpacken Sie den Stimmausweis und das neutrale Couvert in das Zustell- bzw. Antwortcouvert, in dem Sie die Abstimmungsunterlagen erhalten haben.
Diese Sendung können Sie nun per Post zustellen oder während den offiziellen Bürozeiten auf der Gemeindekanzlei auch durch Dritte abgeben lassen oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen.
Jede Sendung darf nur das Stimmmaterial eines einzigen Stimmberechtigten enthalten. Sendungen, die Stimmmaterial von mehr als einem Stimmberechtigten aufweisen, sind ungültig.
Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag möglich. Per Post zugestellte Sendungen müssen spätestens am Samstag vor der Abstimmung eintreffen.