Ein Todes­fall ist neb­st der Trauer und dem Abschied­nehmen immer auch mit organ­isatorischen Notwendigkeit­en ver­bun­den.

Vorgehen bei einem Todesfall

a. Ein Todes­fall tritt zu Hause ein:
Benachrichti­gen Sie in jedem Fall (zu jed­er Tages- und Nachtzeit) zuerst Ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeit­punkt nicht anwe­send sein, erfahren Sie über seinen Tele­fon­beant­worter die zuständi­ge Stel­lvertre­tung.
Nehmen Sie so bald als möglich während den Öff­nungszeit­en mit dem Bestat­tungsamt Kradolf-Schö­nen­berg Kon­takt auf, um das weit­ere Vorge­hen wie Ein­sar­gen, Über­führung, Organ­i­sa­tion der Abdankung/Beisetzung und die Bestat­tungsmöglichkeit­en zu besprechen. Selb­stver­ständlich ste­hen wir Ihnen auch für weit­ere Ratschläge gerne zur Ver­fü­gung.

Zuständig für Ein­sar­gen und Über­führung:
Thal­mann Bestat­tungs­di­en­ste AG
Amriswiler­strasse 57
8589 Sit­ter­dorf
Tele­fon 071 422 44 82 / Mobile 079 418 71 95
info@thalmannbestattungsdienste.ch

b. Ein Todes­fall tritt im Spi­tal oder in einem Heim ein:
Set­zen Sie sich mit dem Porti­er oder mit der Ver­wal­tung in Verbindung. In der Regel haben diese bere­its mit dem Zivil­stand­samt oder Bestat­tungsamt Kon­takt aufgenom­men. Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich während den Öff­nungszeit­en per­sön­lich beim Bestat­tungsamt vor.

c. Ein Todes­fall tritt irgend­wo in der Schweiz oder im Aus­land ein:
Ziehen Sie einen Arzt bei. Ver­suchen Sie anschliessend tele­fonis­chen Kon­takt mit dem Bestat­tungsamt aufzunehmen. Im Aus­land emp­fiehlt es sich, die näch­st­gele­gene schweiz­erische Botschaft zu informieren.

Für die Besprechung beim Bestattungsamt bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
  • Ärztliche Todes­bescheini­gung des Arztes (falls zu Hause gestor­ben)
  • Fam­i­lien­büch­lein
Bei ausländischen Staatsangehörigen:
  • Pass
  • Aus­län­der­ausweis
  • wenn möglich Geburtss­chein
  • sowie wenn ver­heiratet, Eheschein
Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären:
  • Art der Bestat­tung (Erdbestat­tung oder Kre­ma­tion)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestat­tung und Abdankung
  • Art des Grabes (Erdbestat­tungs­grab oder Urnen­grab)

Das Bestat­tungsamt organ­isiert in Zusam­me­nar­beit und in Absprache mit den Ange­höri­gen die Abdankung und Bestat­tung. Selb­stver­ständlich ste­hen wir Ihnen auch für weit­ere Fra­gen gerne zur Ver­fü­gung.

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