Benötigen Sie für eine Amtsstelle eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift?
Beglaubigungen von Unterschriften werden durch den Gemeindeschreiber oder den Gemeindepräsidenten ausgestellt. Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Beglaubigungsperson leisten. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit. Den Termin vereinbaren Sie direkt mit der Gemeinderatskanzlei, Telefon 058 346 90 25.
Für die Beglaubigung von Unterschriften fallen Gebühren gemäss Ziffer 101.03 des Verwaltungsgebührenreglements an.