Benöti­gen Sie für eine Amtsstelle eine Beglaubi­gung Ihrer Unter­schrift?

Beglaubi­gun­gen von Unter­schriften wer­den durch den Gemein­de­schreiber oder den Gemein­de­präsi­den­ten aus­gestellt. Bei Unter­schrifts­beglaubi­gun­gen müssen Sie per­sön­lich vor­sprechen und die Unter­schrift vor der Beglaubi­gungsper­son leis­ten. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis (Iden­tität­skarte oder Pass) mit. Den Ter­min vere­in­baren Sie direkt mit der Gemein­der­atskan­zlei, Tele­fon 058 346 90 25.

Für die Beglaubi­gung von Unter­schriften fall­en Gebühren gemäss Zif­fer 101.03 des Ver­wal­tungs­ge­bühren­re­gle­ments an.

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