Benö­ti­gen Sie für eine Amts­stelle eine Beglau­bi­gung Ihrer Unter­schrift?

Beglau­bi­gun­gen von Unter­schrif­ten wer­den durch den Gemein­de­schrei­ber oder den Gemein­de­prä­si­den­ten aus­ge­stellt. Bei Unter­schrifts­be­glau­bi­gun­gen müs­sen Sie per­sön­lich vor­spre­chen und die Unter­schrift vor der Beglau­bi­gungs­per­son lei­sten. Bitte neh­men Sie einen amt­li­chen Aus­weis (Iden­ti­täts­karte oder Pass) mit. Den Ter­min ver­ein­ba­ren Sie direkt mit der Gemein­de­rats­kanz­lei, Tele­fon 058 346 90 25.

Für die Beglau­bi­gung von Unter­schrif­ten fal­len Gebüh­ren gemäss Zif­fer 101.03 des Ver­wal­tungs­ge­büh­ren­re­gle­ments an.

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