Für Beglau­bi­gun­gen von Kopien erstellt das Ein­woh­ner­amt ab dem Ori­gi­nal Kopien und beglau­bigt diese. Für die Kopien­be­glau­bi­gung fal­len Gebüh­ren gemäss Zif­fer 101.02 des Ver­wal­tungs­ge­büh­ren­re­gle­ments an.

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