Im Kan­ton Thur­gau gibt es keine Deponie, in der Holza­schen abge­lagert wer­den kön­nen. Die Möglichkeit zur Ablagerung von Holza­sche in der Deponie Tüfen­to­bel (SG) aus gewerblichen Holzfeuerun­gen im Thur­gau wurde per 1. Novem­ber 2026 neu geregelt.

Für Holza­schen aus Feuerun­gen im Ver­bands­ge­bi­et des ZAB sowie für Holza­schen aus Altholzfeuerun­gen aus dem ganzen Kan­ton Thur­gau ste­ht vor­läu­fig bis 31. Okto­ber 2029 befris­tet weit­er­hin die Deponie Tüfen­to­bel (SG) zur Ver­fü­gung Dafür ist eine elek­tro­n­is­che Voran­mel­dung oblig­a­torisch und das Kontin­gent ist auf 500 Ton­nen pro Jahr beschränkt.

Holza­schen aus naturbe­lassen­em Holz, die von gewerblichen Holzfeuerun­gen aus dem Ver­bands­ge­bi­et der KVA Thur­gau stam­men, müssen über alter­na­tive Entsorgungs- oder Ver­w­er­tungswege beseit­igt wer­den.

Weit­ere Infos unter: Holza­sche richtig entsor­gen