Auf­grund der anhal­tenden, extremen Trock­en­heit im Kan­ton Thur­gau erlässt das Departe­ment für Bau und Umwelt mit sofor­tiger Wirkung und bis auf Wider­ruf ein all­ge­meines Ver­bot für das Abbren­nen von Feuer­w­erken auf dem gesamten Kan­ton­s­ge­bi­et.

Dieses Ver­bot tritt mit sofor­tiger Wirkung in Kraft. Das bere­its seit dem 8. Juli 2026 gel­tende Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weit­er­hin.

Weit­ere Infos unter: https://www.tg.ch/news.html/485/news/79400