Auf­grund der aktuellen Trock­en­heit und der abse­hbaren Wet­ter­en­twick­lung im Kan­ton Thur­gau hat das Departe­ment für Bau und Umwelt das Feuerver­bot ver­schärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerver­bot. Die Wald­brandge­fahr wird auf Stufe 5 “sehr grosse Gefahr” erhöht.

Auf­grund der anhal­tenden Trock­en­heit gilt im Kan­ton Thur­gau seit dem 23. Juli 2026 ein Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe von 200 Metern. Die anhal­tende Trock­en­heit ohne kurzfristige Aus­sicht auf eine mass­ge­bliche Wet­terän­derung hat das Gefahren­po­ten­tial für Flur- und Wald­brände weit­er erhöht, sodass das bish­erige Feuerver­bot nicht mehr aus­re­icht, um Men­sch, Tier und Natur wirk­sam zu schützen. Deshalb hat das Departe­ment für Bau und Umwelt entsch­ieden, ab sofort ein absolutes Feuerver­bot zu erlassen. Bis auf Wider­ruf ist es auf dem gesamten Gebi­et des Kan­tons Thur­gau ver­boten, im Freien Feuer zu ent­fachen oder bren­nende Stre­ich­hölz­er oder Raucher­waren wegzuw­er­fen. Das Ver­bot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balko­nen sowie an beste­hen­den und bewil­ligten Feuer­stellen und Grillplätzen. Ausgenom­men von diesem Ver­bot sind Gas- und Elek­tro­grills auf befes­tigtem Unter­grund. Ausser­dem wird die Wald­brandge­fahr per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht.

Ergänzend zum nun absoluten Feuerver­bot bleibt das seit Mitte des Monats gel­tende Feuer­w­erksver­bot für das gesamte Kan­ton­s­ge­bi­et in Kraft. Zuwider­hand­lun­gen gegen das Feuerver­bot und das Feuer­w­erksver­bot kön­nen mit Bussen bestraft wer­den.

Departe­ment für Bau und Umwelt des Kan­tons Thur­gau