Adresse

Gemeinde Kradolf-Schö­­nen­berg
Thur­brug­gstrasse 11a
9215 Schö­nen­berg an der Thur
Tele­fon 058 346 90 23

Ihre Ansprechpartner

Priska Jor­di
Lei­t­erin Soziale Dien­ste
p.jordi@pgks.ch

Manuela Bil­gery
Sach­bear­bei­t­erin
Soziale Dien­ste / KK Case-Man­age­­ment
Tele­fon 058 346 90 21
m.bilgery@pgks.ch

Hauptaufgaben
  • Sozial­hil­fe
  • Frei­willige Sozial­ber­atung
  • Bud­get­ber­atung
  • Ali­menten­hil­fe
  • Asyl­we­sen
  • KK Case-Man­age­­ment
Sozialhilfe

Gemäss Sozial­hil­fege­setz haben Per­so­n­en, die unter dem sozialen Exis­tenzmin­i­mum leben, Anrecht auf finanzielle Leis­tun­gen. Anspruch auf finanzielle Hil­fe beste­ht, wenn die eige­nen Mit­tel oder andere finanzielle Hil­fen wie zum Beispiel Arbeit­slosen­gelder, Renten, Stipen­di­en, Unter­stützung durch Fam­i­lien­mit­glieder fehlen oder nicht genü­gen. Schulden wer­den in der Regel nicht berück­sichtigt.

Mass­gebend für die Berech­nung des Exis­tenzmin­i­mums sind die Richtlin­ien der Schweiz­erischen Kon­ferenz für Sozial­hil­fe.
Der Soziale Dienst hat den Auf­trag, die Sozial­hil­feempfän­gerIn­nen darin zu unter­stützen, möglichst rasch ihre finanzielle Unab­hängigkeit zu erre­ichen.

Leis­tun­gen der Sozial­hil­fe wer­den aus Steuergeldern finanziert und sind grund­sät­zlich rück­er­stat­tungspflichtig. Nach Beendi­gung der finanziellen Unter­stützung wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Ver­hält­nisse Rück­zahlun­gen zulassen.

Freiwillige Sozialberatung

Jed­er Ein­wohn­er der Gemeinde Kradolf-Schö­­nen­berg kann die Sozial­ber­atung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist frei­willig und unent­geltlich. In der per­söhn­lichen Beratung wer­den anste­hende Prob­leme gek­lärt und nach Lösun­gen gesucht.

Die Sozialen Dien­ste unter­stützen Sie haupt­säch­lich bei:

  • Bud­get­ber­atun­gen
  • Fra­gen betr­e­f­fend Sozialver­sicherun­gen (AHV / IV, Ergänzungsleis­tung)
  • Ein­tritte / Über­tritte in Heime

Im Rah­men der Sozial­ber­atung wer­den auch frei­willige Lohn­ver­wal­tun­gen ange­boten.

Alimentenhilfe
Alimentenbevorschussung

Gemäss Sozial­hil­fege­setz des Kan­tons Thur­gau haben Inhab­erin­nen und Inhab­er der elter­lichen Sorge Anspruch auf Bevor­schussung der Kinder­al­i­mente, wenn diese der Unter­halt­spflichtige oder die Unter­halt­spflichtige nicht rechtzeit­ig und / oder unregelmäs­sig aus­richtet. Die Voraus­set­zung zur Bevorschus­sung ist ein voll­streck­bar­er Unter­halt­sti­tel (recht­skräftiges Gericht­surteil oder behördlich genehmigter Unter­haltsver­trag) und die Nichter­fül­lung der Unter­halt­spflicht.

Die Anspruchs­berech­ti­gung richtet sich nach dem Einkom­men und Ver­mö­gen des / der Anspruch­berechtigten sowie dessen Ehe- oder Konku­bi­natspart­ner. Die Berech­nung ist in der kan­tonalen Geset­zge­bung fest­gelegt. Rück­wirk­end wer­den keine Kinder­al­i­mente bevorschusst.

Alimenteninkasso

Gemäss Art. 291 ZGB beste­ht ein Anspruch auf unent­geltliche Inkas­so­hil­fe, wenn der Vater oder die Mut­ter ihrer Unter­halt­spflicht nicht nachkom­men.

Es ist zu beacht­en, dass lediglich die Dien­stleis­tung kosten­los ist. Allfäl­lige Gebühren und Gericht­skosten müssen vom Gläu­biger im Voraus sichergestellt wer­den.

Weiterführende Informationen zum Thema Sozialwesen

Bene­fo Stiftung
www.benefo.ch

bene­phone — der gute Draht für Senior­in­nen und Senioren
www.benevol-thurgau.ch/benephone

benevol Thur­gau — Fach­stelle für Frei­willi­ge­nar­beit
www.benevol-thurgau.ch

Car­i­tas Thur­gau
www.caritas-thurgau.ch
Car­i­tas Thur­gau — Bud­get­ber­atung für Alle im Kan­ton Thur­gau

Heks
www.heks.ch

Tages­fam­i­lien Mit­­tel- und Oberthur­gau
www.tagesfamilien-motg.ch

Sozial­netz Thur­gau
Viele Beratungs- und Unter­stützungsange­bote sind bei der Bevölkerung und bei Fach­per­so­n­en nicht bekan­nt. Das Infor­ma­tion­sportal “Sozial­netz Thur­gau” bietet einen umfassenden Überblick über die Akteure im Bere­ich Gesund­heit, Soziales und Bil­dung und deren Ange­bote im Kan­ton Thur­gau.
www.sozialnetz.tg.ch

Beratungsstelle für gewalt­be­trof­fene Frauen Thur­gau
www.frauenberatung-tg.ch