Adresse

Gemeinde Kradolf-Schö­­nen­berg
Thur­brug­gstrasse 11a
9215 Schö­nen­berg an der Thur
Tele­fon 058 346 90 00

Ihre Ansprechpartner

Mema Berisha
Lei­t­erin Ein­wohn­er­di­en­ste
m.berisha@pgks.ch

Hauptaufgaben
  • Führen des Ein­wohn­erreg­is­ters (Zuzüge, Wegzüge, Adressän­derun­gen, Geburten, Todes­fälle, Trau­un­gen, usw.)
  • Beantra­gen von Iden­tität­skarten
  • Hun­dereg­is­ter
  • Adres­sauskün­fte (kostenpflichtig)

Melanie Liefert
Sach­bear­bei­t­erin Ein­wohn­er­di­en­ste
m.liefert@pgks.ch

Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)
Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Kradolf-Schö­­nen­berg, einen Umzug inner­halb Kradolf-Schö­­nen­berg oder einen Wegzug von Kradolf-Schö­­nen­berg innert der geset­zlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!
Bequem und in einem Schritt kön­nen Sie einen Umzug inner­halb der Schweiz mit eUmzug www.eumzug.swiss melden. Heimatscheine wer­den bei Bedarf automa­tisch zwis­chen den Gemein­den aus­ge­tauscht.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adress­wech­sel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schal­ter, wenn:

  • Sie eine per­sön­liche Begrüs­sung oder Beratung wün­schen und vielle­icht weit­ere Fra­gen haben
  • Sie aus dem Aus­land zu- oder dor­thin wegziehen
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorüberge­hende Kurza­ufen­thalte bis zu drei Monate aufweisen
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möcht­en
Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweiz­er Staat­sange­hörige:

  • Ausweis­doku­ment (Iden­tität­skarte / Pass)
  • Mietver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mi­eters kann ver­langt wer­den)
  • Krankenkassen­nach­weis
  • Die Anmel­dung im Ein­wohn­erreg­is­ter ist kosten­los

Aus­ländis­che Staat­sange­hörige:

  • Gültiger Reisep­a­ss, Per­son­alausweis oder Iden­tität­skarte
  • Mietver­trag (Bestä­ti­gung des Ver­mi­eters kann ver­langt wer­den)
  • Bei Zuzug aus dem Aus­land diverse Unter­la­gen gemäss Merk­blatt Migra­tionsamt www.migrationsamt.tg.ch
  • Krankenkassen­nach­weis
  • Für die Bear­beitung und Erteilung der Aufen­thalts­be­wil­li­gung fall­en Kosten an
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Neben­wohn­sitz per­sön­lich am Schal­ter, wenn Sie einen anderen Haupt­wohn­sitz haben und sich in ­Kradolf-Schö­­nen­berg zu einem bes­timmten Zweck ohne Absicht des dauern­den Verbleibens während min­destens drei Monat­en im Jahr aufhal­ten.

Der Entscheid, ob Sie in Kradolf-Schö­­nen­berg einen Neben- oder Haupt­wohn­sitz begrün­den, obliegt den Ein­wohn­er­di­en­sten und
basiert auf den für uns erkennbaren objek­tiv­en Umstän­den.

Benötigte Unter­la­gen

  • Heimatausweis (nach pos­i­tiv­er Beurteilung)
  • Mietver­trag (kann ver­langt wer­den)
  • Die Anmel­dung ist kosten­los
Hunde Information

Infor­ma­tio­nen für Hun­de­hal­terin­nen und Hun­de­hal­ter des Kan­tons Thur­gau
Merk­blatt Hund  (PDF, 232 KB)

Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Alle Hunde und alle Welpen müssen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt,
mit einem Mikrochip gekennze­ich­net und in der Daten­bank der AMICUS reg­istri­ert sein. Hunde mit ein­er deut­lich les­baren Tätowierung müssen nicht neu gekennze­ich­net aber eben­falls reg­istri­ert wer­den. Die Kennze­ich­nung wird von den prak­tizieren­den Tierärztin­nen und Tierärzten vorgenom­men. Diese melden die mit der Kennze­ich­nung erhobe­nen Dat­en direkt der AMICUS.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die AMICUS

Wie bis anhin sind die Hun­de­hal­terin­nen und Hun­de­hal­ter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfäl­lige Muta­tio­nen mitzuteilen. Sie kön­nen uns die Mel­dung tele­fonisch (058 346 90 10) oder per E‑Mail m.berisha@pgks.ch mit­teilen. Namens- und Adressän­derun­gen, Hal­ter­wech­sel sowie der Tod des Hun­des sind zusät­zlich direkt der AMICUS tele­fonisch (0848 777 100) oder per E‑Mail info@amicus.ch zu melden. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf der Home­page der AMICUS www.amicus.ch.

Hundesteuer

Gemäss Gesetz über das Hal­ten von Hun­den ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalen­der­jahr eine Hun­des­teuer zu entricht­en. Dem Hun­de­hal­terIn wird bis spätestens März des laufend­en Jahres eine Rech­nung der Hun­des­teuer­bezugsstelle zugestellt.

Die Hun­des­teuer beträgt:
CHF  80.– für den ersten Hund
CHF 150.– für den zweit­en Hund
CHF 160.– für jeden weit­eren im gle­ichen Haushalt gehal­te­nen Hund

Vorschriften zur Hundehaltung im Kanton Thurgau

Die Vorschriften sowie sämtliche Bes­tim­mungen über das Hal­ten von Hun­den sind im Kan­tonalen Hun­dege­setz ersichtlich www.veterinaeramt.tg.ch.

Weiterführende Informationen zum Thema Einwohner

Pass­büro Wein­felden
www.passbuero.tg.ch

Amt für Wirtschaft und Arbeit 
www.awa.tg.ch

Bun­de­samt für Polizei
www.fedpol.admin.ch

Das Schweiz­er Por­tal ch.ch
www.ch.ch

Eid­genös­sis­ches Departe­ment für auswär­tige Angele­gen­heit­en
www.eda.admin.ch

Eidg. Jus­­tiz- und Polizei­de­parte­ment
www.ejpd.admin.ch

Kan­ton Thur­gau 
www.tg.ch

Migra­tionsamt des Kan­tons Thur­gau
www.migrationsamt.tg.ch

Schweiz­erisch­er Pass und Iden­tität­skarte
www.schweizerpass.ch

Strassen­verkehrsamt Thur­gau
www.strassenverkehrsamt.tg.ch

Druck­ver­sion
CHF 15