Auf­grund der aktuellen Trock­en­heit und der abse­hbaren Wet­ter­en­twick­lung im Kan­ton Thur­gau ver­schärft das Departe­ment für Bau und Umwelt das absolute Feuerver­bot: Ab Fre­itag, 24. Juli 2026, gilt das Feuerver­bot bis zu einem Abstand von 200 Metern zum Wal­drand.

Die Regen­fälle der let­zten Tage bracht­en keine Entspan­nung: Die Böden und Wiesen im Kan­ton Thur­gau sind aus­getrock­net, während Bäume bere­its herb­stliche Stresssymp­tome zeigen. Da weit­er­hin Hitze und Trock­en­heit prog­nos­tiziert sind, reichen die nor­malen Sorgfalt­spflicht­en nicht mehr. Angesichts dieser aussergewöhn­lichen Gefahren­lage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Fre­itag ein absolutes Feuerver­bot nicht mehr nur für den Wald selb­st, son­dern auch für den gesamten Bere­ich bis zu 200 Meter ab dem Wal­drand. 

Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats gel­tende absolute Feuer­w­erksver­bot für das gesamte Kan­ton­s­ge­bi­et weit­er­hin in Kraft. Im Zen­trum ste­ht dabei unver­min­dert der Schutz von Men­sch, Tier und Natur. Ausgenom­men von dieser Regelung sind einzig bere­its bewil­ligte Gross­feuer­w­erke.

Die erweit­erte Mass­nahme gilt bis auf Wider­ruf. Zuwider­hand­lun­gen gegen diese Bes­tim­mung kön­nen mit Bussen bestraft wer­den.

Departe­ment für Bau und Umwelt des Kan­tons Thur­gau